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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.06.2012 - 2 UF 296/11   

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https://dejure.org/2012,28767
OLG Bamberg, 22.06.2012 - 2 UF 296/11 (https://dejure.org/2012,28767)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.06.2012 - 2 UF 296/11 (https://dejure.org/2012,28767)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 2 UF 296/11 (https://dejure.org/2012,28767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Endentscheidung der ersten Instanz durch das Beschwerdegericht über Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Endentscheidung hinsichtlich des Ausspruchs zum nachehelichen Ehegattenunterhalt durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 64 Abs. 3; FamFG § 116 Abs. 3 S. 3
    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Endentscheidung hinsichtlich des Ausspruchs zum nachehelichen Ehegattenunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sofortige Wirksamkeit einer Unterhaltsentscheidung kann u. U. auch das Beschwerdegericht anordnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 481
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13

    Familienstreitsache: Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer

    Insofern fehlt es in § 120 Abs. 2 FamFG an einem Verweis auch auf § 718 ZPO (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.02.2013 - 18 UF 363/12; im Ergebnis ebenso Wendl/Dose/Schmitz , a.a.O., § 10 Rn 85; Bumiller/Harders , FamFG, 10. Auflage 2011, § 120 Rn 2 - 4, die die Anwendung anderer Vorschriften als §§ 120 Abs. 2 FamFG, 707, 719 ZPO gar nicht erörtern, sondern davon ausgehen, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung abweichend von den ZPO-Vorschriften geregelt wurde; s. auch MüKo/ Fischer , ZPO, 3. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 8 m.w.N.; a.A. ohne nähere Begründung Keidel/Weber , FamFG, 17. Auflage 2011, § 116 Rn 9; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2013, 481, 482 zur Frage der Nachholbarkeit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in der Beschwerdeinstanz; zweifelnd Prütting/Helms , FamFG, 2. Auflage 2011, § 116 Rn 30, anders aber wohl in § 120 Rn 6 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2013 - 18 UF 363/12

    Familienstreitsache: Nachholung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch

    Die insoweit herangezogenen Vorschriften der §§ 113 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 3 FamFG bzw. §§ 120 Abs. 1 FamFG, 718 Abs. 1 ZPO ( Keidel/Sternal , FamFG, 17. Auflage 2011, § 64 Rn 58a; nahezu wortgleich OLG Bamberg, Beschluss vom 22.06.2012 - 2 UF 296/11 - juris; Prütting/Helms , FamFG, 2. Auflage 2011, § 116 Rn 30 - ohne Begründung - teils unklar Keidel/Weber , a.a.O., § 116 Rn 9), bieten für eine entsprechende Anordnung des Beschwerdegerichts keine hinreichende gesetzliche Grundlage.
  • KG, 09.05.2014 - 18 UF 43/13

    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Unterhaltsverpflichtung in der

    Die inzwischen wohl herrschende Meinung ist der Auffassung, daß die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit für die Unterhaltsverpflichtung in der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden kann (Kammergericht - 13. Zivilsenat - Beschl. v. 27.12.2013 - 13 UF 110/13 - OLG Bamberg Beschluss vom 22.06.2012 - 2 UF 296/11 - BeckRS 2012, 18395 = FamRZ 2013, 481 ; Weber in Keidel, FamFG , Kommentar, 18. Aufl. 2013 § 116 Rn. 17; Helms in Prütting/Helms, FamFG , Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 116 Rn. 73; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO , Kommentar, 34. Aufl. 2013, § 116 FamFG Rn. 12; aA OLG Karlsruhe Beschl. v. 28.2.2013 - 18 UF 363/12, in NJOZ 2013, 1925; auf der Grundlage der Gesetzeslage zustimmend Heiß FamFR 2013, 460).
  • OLG München, 07.02.2024 - 12 UF 268/23

    Nicht zu ersetzender Nachteil, Anordnung der sofortigen Wirksamkeit,

    Dabei ist regelmäßig die Anordnung auf den laufenden Unterhaltszeitraum zu beschränken (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.06.2012 -2 UF 296/11, BeckRS 2012, 18395).
  • OLG München, 18.10.2023 - 2 UF 613/23

    Nachholend der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht

    Die inzwischen wohl herrschende Meinung in der Literatur und Rechtsprechung ist der Auffassung, dass die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit für die Unterhaltsverpflichtung in der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden kann (Kammergericht - 13. Zivilsenat - Beschluss vom 27.12.2013 - 13 UF 110/13 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22.06.2012 - 2 UF 296/11 - BeckRS 2012, 18395 = FamRZ 2013, 481; Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 116 Rn. 18; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, Kommentar, 44. Aufl. 2023, § 116 FamFG Rn. 14; und Seiler a.a.O. § 120 Rn. 5; aA OLG Karlsruhe Beschluss vom 28.2.2013 - 18 UF 363/12, in NJOZ 2013, 1925).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.07.2012 - 4 WF 82/12   

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https://dejure.org/2012,26038
OLG Oldenburg, 26.07.2012 - 4 WF 82/12 (https://dejure.org/2012,26038)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.07.2012 - 4 WF 82/12 (https://dejure.org/2012,26038)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 4 WF 82/12 (https://dejure.org/2012,26038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 I lit b) der EU-VO 2201/2300; § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG; § 280 Abs. 2 ZPO
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts

  • unalex.eu

    Art. 3(1) Brüssel II bis-VO

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14

    Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über

    Nach allgemeiner Ansicht ist in Familienstreitsachen über die allgemeine Verweisung in § 113 Abs. 1 FamFG die Regelung des § 280 Abs. 2 ZPO analog anwendbar (vgl. OLG Oldenburg 4 WF 82/12, BeckRS 2012, 19151).
  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 17 UF 60/14

    Zwischenentscheidung über die internationale Zuständigkeit in einer

    Dies folgt aus der Verweisung in § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auf § 280 Abs. 2 ZPO, der eine solche Zwischenentscheidung einer Endentscheidung gleichgesetzt wird (OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 481, Rz. 5 f. nach juris; Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 38, Rn. 33).
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